Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bestimmungen regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen betreffend des Angebotes und der Dienstleistung von TRANSPARENTWERBUNG SEYWERTH.

Mit der Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular gibt der Vertragspartner sein Einverständnis zu den allgemeinen Vertragsbedinngungen.

Wenn nicht anders ausbedungen, wird Schriftverkehr und Rechnungslegung per E-Mail durchgeführt.
Rechnungen werden im Voraus ausgestellt und sind 5 Tage vor Aushangtermin zu zahlen.
Aushang und Vertragsgültigkeit nach Eingang der Zahlung.
Innerhalb eines Kalenderjahres gelten Buchungen von mehreren wöchentlichen Einheiten ab der 5. Aushangwoche als Verlängerung.
Bei längerfristigen Verträgen erfolgt die Rechnungslegung in monatlichen Schritten im Vorhinein.

Für Beschädigungen der Transparente durch Dritte, wetterbedingte Einflüsse, Diebstahl oder mutwillige Zerstörung etz. Wird jede Haftung ausgeschlossen.
Bei Transparenten die mehr als 2/3 des Jahres durchgänging ausgehängt werden ist eine augenscheinliche Überprüfung des Transparentes auf eventuelle Mängel (wie z.B. Brüchigkeit des Materials, Haltbarkeit der Ösen, Ausbleichung des Druckes) zwingend notwendig.
Bei offensichtlichen Schäden die die öffentliche Sicherheit gefährden, wird der Auftraggeber informiert und es ist ein Neudruck des Transparentes vorzunehmen.

Unser Unternehmen behält sich das Recht vor Werbebuchungen ohne Begründung abzulehnen Werbung wider die "Guten Sitten" wird in jedem Fall ausgeschlossen.

Für die Richtigkeit der Inhalte der Werbetransparente ist grundsätzlich der Werbeauftraggeber zuständig. Urheberrechtliche Angelegenheiten betreffen ausschließlich den Auftraggegber und unser Unternehmen ist aus dieser Angelegenheit zu jeder Zeit Schad und Klaglos zu halten.

Änderungen und/oder Ergänzungen von Vereinbarungen sind nur in Schriftform (auch als E-Mail) gültig.
Alle Geschäftsbedingungen unterliegen Österreichischem Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wr. Neustadt.

Ganzjahreswerbungen, die nicht drei Monate vor Vertragsendigung gekündigt werden, verlängern sich automatisch um drei Monate. Vertragskündigungen erfordern die Schriftlichkeit und haben eine drei monatige Kündigungsfrist.
Schadensersatz und andere Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtantritt von unterfertigten Aufträgen fallen Stornogebühren in der Höhe einer Grundgebühr ( 150 € zuzüglich Steuern ) an.

Die Geschäftspartner behandeln alle Informationen des gegenseitigen Ausstausches vertraulich.

Unser Unternehmen kann für die Werbeleistung zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

Technische Bedingungen

Unsere Transparentträger sind für Transparente 3 x 1m an Länge und Breite mit Ösen vorgesehen.

Wir übernehmen gerne auch den Druck des Werbetransparentes für Sie.
Bitte Beachten Sie dabei folgendes:
Bei zur Verfügungsstelleung der Druckdaten senden sie uns diese bitte als pdf-, eps-, oder jpg- Datei.
Druckfertige Daten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Farbaufbau in CMYK
  2. Vektorisierte Schriften
  3. Maßstab 1:1 oder proportional korrekt
  4. ausreichende Auflösung bei Maßstab 1:1 mindestens 72 dpi

Bei unkorregierter Rücksendung eines von uns erstellten Layouts gilt dieses als Anerkannt und Druck. -bzw. Aushangsreif. Spätere Reklamationen aus diesem Titel können nicht anerkannt werden.

Es besteht die Möglichkeit Ihr Transparent zwischen den Aushängen, gegen minimale Lagergebühren (nach Absprache) in unserer Firma aufzubewahren.