Diese Bestimmungen regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen
betreffend des Angebotes und der Dienstleistung von TRANSPARENTWERBUNG SEYWERTH.
Mit der Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular gibt der Vertragspartner sein
Einverständnis
zu den allgemeinen Vertragsbedinngungen.
Wenn nicht anders ausbedungen, wird Schriftverkehr und Rechnungslegung per E-Mail durchgeführt.
Rechnungen werden im Voraus ausgestellt und sind 5 Tage vor Aushangtermin zu zahlen.
Aushang und Vertragsgültigkeit nach Eingang der Zahlung.
Innerhalb eines Kalenderjahres gelten Buchungen von mehreren wöchentlichen Einheiten
ab der 5. Aushangwoche als Verlängerung.
Bei längerfristigen Verträgen erfolgt die Rechnungslegung in monatlichen Schritten im Vorhinein.
Für Beschädigungen der Transparente durch Dritte, wetterbedingte Einflüsse, Diebstahl oder mutwillige
Zerstörung etz. Wird jede Haftung ausgeschlossen.
Bei Transparenten die mehr als 2/3 des Jahres durchgänging ausgehängt werden ist eine augenscheinliche
Überprüfung des Transparentes auf eventuelle Mängel (wie z.B. Brüchigkeit des Materials,
Haltbarkeit der Ösen, Ausbleichung des Druckes) zwingend notwendig.
Bei offensichtlichen Schäden die die öffentliche Sicherheit gefährden, wird der Auftraggeber
informiert und es ist ein Neudruck des Transparentes vorzunehmen.
Unser Unternehmen behält sich das Recht vor Werbebuchungen ohne Begründung abzulehnen
Werbung wider die "Guten Sitten" wird in jedem Fall ausgeschlossen.
Für die Richtigkeit der Inhalte der Werbetransparente ist grundsätzlich der Werbeauftraggeber zuständig.
Urheberrechtliche Angelegenheiten betreffen ausschließlich den Auftraggegber und unser Unternehmen
ist aus dieser Angelegenheit zu jeder Zeit Schad und Klaglos zu halten.
Änderungen und/oder Ergänzungen von Vereinbarungen sind nur in Schriftform (auch als E-Mail) gültig.
Alle Geschäftsbedingungen unterliegen Österreichischem Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wr. Neustadt.
Ganzjahreswerbungen, die nicht drei Monate vor Vertragsendigung gekündigt werden, verlängern sich
automatisch um drei Monate. Vertragskündigungen erfordern die Schriftlichkeit und haben eine drei
monatige Kündigungsfrist.
Schadensersatz und andere Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtantritt von unterfertigten Aufträgen fallen Stornogebühren
in der Höhe einer Grundgebühr ( 150 € zuzüglich Steuern ) an.
Die Geschäftspartner behandeln alle Informationen des gegenseitigen Ausstausches vertraulich.
Unser Unternehmen kann für die Werbeleistung zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.
Technische Bedingungen
Unsere Transparentträger sind für Transparente 3 x 1m an Länge und Breite mit Ösen vorgesehen.
Wir übernehmen gerne auch den Druck des Werbetransparentes für Sie.
Bitte Beachten Sie dabei folgendes:
Bei zur Verfügungsstelleung der Druckdaten senden sie uns diese bitte als
pdf-, eps-, oder jpg- Datei.
Druckfertige Daten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: